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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07 (https://dejure.org/2008,13058)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.03.2008 - 3 L 18/07 (https://dejure.org/2008,13058)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. März 2008 - 3 L 18/07 (https://dejure.org/2008,13058)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; LSA-HSG § 41 Abs. 1 Satz 3; ; LSA-HSG § 41 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewährungsfeststellung bei Juniorprofessur: Bewährung; Evaluation; Juniorprofessur; Privatdozentur; Prüfung, berufsbezogene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Bewährungsfeststellung bei Juniorprofessur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Messung der Entscheidung über die Bewährung eines Juniorprofessors oder einer Juniorprofessorin am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG; Voraussetzungen für eine Verlängerung des Dienstverhältnisses als Juniorprofessur um weitere zwei Jahre; Ordnungsgemäße Besetzung der ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Bewährungsfeststellung bei Juniorprofessur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 169
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93

    Habilitation

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
    Denn die Bewährungsfeststellung bringt den Bewerber dem Zugang zum Hochschullehrerberuf jedenfalls entscheidend näher (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.1994 - 6 C 1/93 - BVerwGE 95, 237 für die Habilitation).

    Denn ein dem Prüfer bzw. Bewertungsgremium anhaftendes Defizit an fachlichem Sachverstand kann nicht durch die "vollständige" Kenntnisnahme der Prüfungsleistung kompensiert werden" (so BVerwG, Urt. v. 16.03.1994, a. a. O., BVerwGE 95, 237 im Zusammenhang mit der Bewertung von Habilitationsleistungen und des Habilitationsverfahrens).

    Zum anderen dürfen die Gutachten nicht lediglich den Charakter von Empfehlungen oder unverbindlichen Vorschlägen haben, deren Einbeziehung in die Entscheidungsfindung... jedem Stimmberechtigten freigestellt ist" (so BVerwGE 95, 237).

    Vom Vorhandensein der erforderlichen Fachkompetenz kann bei Personen ausgegangen werden, deren venia legendi das von den Forschungen des/der Juniorprofessors/in behandelte oder jedenfalls von ihnen wesentlich berührte Fachgebiet abdeckt (wegen der Anforderungen ein Einzelnen vgl. BVerwGE 95, 237).

    Nur durch eine solche Darlegung des Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses kann gemäß den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34) gewährleistet werden, dass die Einhaltung des verfassungsrechtlich gebotenen Verfahrensgangs und der Bindungen, denen der Senat in fachwissenschaftlicher Hinsicht unterliegt, einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung zugänglich gemacht werden (vgl. BVerwGE 95, 237).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
    Allerdings ist der gerichtliche Prüfungsmaßstab stets auch an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (mit dem ggf. strengeren Kontrollmaßstab bei fachspezifischen Streitfragen, vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34), weil es sich bei der "Bewährungsfeststellung" i. S. des § 41 Abs. 1 Satz 3 HSG LSA um eine "berufsbezogene Prüfung" handelt.

    Nur durch eine solche Darlegung des Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses kann gemäß den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34) gewährleistet werden, dass die Einhaltung des verfassungsrechtlich gebotenen Verfahrensgangs und der Bindungen, denen der Senat in fachwissenschaftlicher Hinsicht unterliegt, einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung zugänglich gemacht werden (vgl. BVerwGE 95, 237).

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 C 2.91

    Erteilung der Lehrbefugnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
    Eine weitere Zielrichtung der Juniorprofessur und eine der Habilitation vergleichbare Folge (vgl. § 18 Abs. 8 Satz 1, Abs. 9 Satz 4, 5 HSG LSA) ist die Erlangung der Lehrbefähigung und Lehrbefugnis und damit der Zugang zur Privatdozentur (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.1992 - 6 C 2/091 - BVerwGE 91, 24).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Zugang zur Privatdozentur dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfällt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.1992 - 6 C 2/91 - BVerwGE 91, 24 unter Hinweis auf BVerwGE 8, 170).

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
    In Bezug auf einen beurteilenden Vorgesetzten hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 12. März 1987 (- 2 C 36.86 - DVBl. 1987, 1159) ausgeführt: Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass weder eine kritische Einschätzung der Arbeitsweise und des sonstigen dienstlichen Verhaltens des beurteilten Beamten durch den beurteilenden Vorgesetzten noch das Bestehen dienstlich veranlasster Spannungen Anlass geben können, eine Befangenheit des Vorgesetzten anzunehmen.
  • BVerfG, 14.02.1996 - 1 BvR 961/94

    Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
    Soweit diese Niederschriften Beweiszwecken dienen, schließt eine Unzulänglichkeit des Protokolls nicht aus, einen erforderlichen Beweisantritt durch andere, prozessübliche Beweismittel, z. B. durch Vernehmung von Gremiumsmitgliedern als Zeugen, zu führen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 05.08.1998 - 12 A 689/97 - juris m. w. N.; BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.02.1996 - 1 BvR 961/94 - DVBl. 1996, 433).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1998 - 12 A 689/97

    Laufbahnprüfung; Protokoll; Verlauf der mündlichen Prüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
    Soweit diese Niederschriften Beweiszwecken dienen, schließt eine Unzulänglichkeit des Protokolls nicht aus, einen erforderlichen Beweisantritt durch andere, prozessübliche Beweismittel, z. B. durch Vernehmung von Gremiumsmitgliedern als Zeugen, zu führen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 05.08.1998 - 12 A 689/97 - juris m. w. N.; BVerfG, Kammerbeschl. v. 14.02.1996 - 1 BvR 961/94 - DVBl. 1996, 433).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
    Die Entscheidung über die Bewährung ist danach grundsätzlich nur insoweit einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung zugänglich, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwGE 106, 263; 11, 139 [140]; BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 A 5/00 - NVwZ-RR 2002, 49 [allesamt bezüglich mangelnder Bewährung eines Probebeamten]; bezüglich einer Juniorprofessur: OVG NRW, Beschl. v. 07.07.2006 - 6 B 848/06 - juris).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
    Die Entscheidung über die Bewährung ist danach grundsätzlich nur insoweit einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung zugänglich, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwGE 106, 263; 11, 139 [140]; BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 A 5/00 - NVwZ-RR 2002, 49 [allesamt bezüglich mangelnder Bewährung eines Probebeamten]; bezüglich einer Juniorprofessur: OVG NRW, Beschl. v. 07.07.2006 - 6 B 848/06 - juris).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
    Die Entscheidung über die Bewährung ist danach grundsätzlich nur insoweit einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung zugänglich, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwGE 106, 263; 11, 139 [140]; BVerwG, Urt. v. 18.07.2001 - 2 A 5/00 - NVwZ-RR 2002, 49 [allesamt bezüglich mangelnder Bewährung eines Probebeamten]; bezüglich einer Juniorprofessur: OVG NRW, Beschl. v. 07.07.2006 - 6 B 848/06 - juris).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 32.92

    Prüfungsrecht - Ungewöhnliche persönliche Belastungen - Vorverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
    Soweit sich der Kläger in seiner Stellungnahme zum Bericht der Evaluationskommission (dem Dekan des Fachbereiches Biochemie/Biotechnologie mit Schreiben v. 10.10.2005 vorgelegt) im Übrigen auch umfänglich mit den Gutachten von Prof. Dr. (...) und von Prof. Dr. (...) auseinandergesetzt und substantiierte Einwände erhoben hat, ist nicht ersichtlich, dass dem Anspruch des Klägers auf Überdenken der Begutachtungen unter maßgeblicher Beteiligung der externen Gutachter Rechnung getragen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 32.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 312).
  • BVerwG, 20.02.1959 - VII C 133.57

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - 6 B 848/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 1971/09

    Im Zusammenhang mit einem Habilitätsvorhaben stehende vordienstliche Tätigkeit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 2004 - 2 C 38.03 -, a.a.O., und vom 16. Juli 2009 - 2 C 43.08 -, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2008 - 4 B 17/07 -, a.a.O.; a.A. hinsichtlich einer dem Runderlass 2001 vergleichbaren niedersächsischen Richtlinie OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 LC 204/07 -, NVwZ-RR 2009, 169; ähnlich VG Oldenburg, Urteil vom 14. März 2007 - 6 A 5308/05 -, juris.
  • VG Hannover, 19.08.2019 - 13 B 3180/19

    Anordnungsgrund; Anspruch; berufsbezogene Prüfung; Bewährung als Juniorprofessor;

    Da eine Juniorprofessur eine Qualifizierungsalternative zu einer Habilitation darstellt und mithin der Erfüllung einer Berufungsvoraussetzung für eine reguläre Professur dient (vgl. § 25 Abs. 1 Nr. 4 a NHG), ist die Zwischenevaluation, die die einzige Qualifikationsprüfung innerhalb einer Juniorprofessor darstellt, als berufsbezogene Prüfung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG zu qualifizieren (vgl. Epping, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19. März 2008 - 3 L 18/07 -, juris Rn. 72).
  • VG Schleswig, 08.09.2009 - 11 A 19/09

    Recht der Landesbeamten - Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit u.a.

    Das Gericht kann im vorliegenden Fall daher lediglich überprüfen, ob der anzuwendende Begriff - hier die pädagogische Eignung - oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (st. Rspr. vgl. BVerwG, U. v. 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, BVerwGE 85, 177 ff.; BVerwG U. v. 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U. v. vom 19.03.2008 - 3 L 18/07 -, nach JURIS).
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